08.09.22, 13:37 von Michaela Tix

Kabelsketal (energate) - Der ostdeutsche Gasversorger Mitgas fordert höhere Steuerentlastungen zur Kompensation der hohen Energiepreise. "Die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent bei Gas ist ein guter Schritt. Dieser reicht aber nicht aus", sagte Mitgas-Geschäftsführer Andreas Auerbach. Auch bei Strom- und Wärmekunden sehe das Unternehmen eine ähnliche Tendenz der Preisentwicklung. "Wir brauchen diese Senkung auch für Strom und Fernwärme", appellierte Auerbach.

Banner "Koop: MSG Website BDEW Kongress 01.05.-31.05."

Der Versorger wird zum 1. November die beiden neu eingeführten Gasumlagen (für Beschaffung und Speicher) sowie die gestiegene Bilanzierungsumlage an seine Kunden weitergeben. In Summe Mehrkosten von 3,048 Cent/kWh netto (+3,63 Cent/kWh brutto), über die jetzt per Anschreiben informiert wird. Sobald die Gesetze zur Mehrwertsteuer verabschiedet sind, werde Mitgas die Entlastung weitergeben. Die bis zum 31. März 2024 befristete Senkung erfolge dann automatisch, ohne Ankündigung, so das Unternehmen an. Mitgas appelliert an seine Kunden, bei Problemen beim Bezahlen der Rechnung möglichst frühzeitig auf den Versorger zuzukommen. "Bei Zahlungsschwierigkeiten versuchen wir, im Sinne unserer Kunden individuelle Lösungen zu suchen, die die Menschen entlasten", sagte Auerbach. Dazu zählten individuelle Abschlagstermine, Ratenzahlungen und Stundungen.

Welle an Preiserhöhungen zu erwarten

Mitgas wird nur einer von vielen Versorgern sein, der die Gasumlagen zum 1. November weiterreicht. Da für Preiserhöhungen gesetzlich eine Ankündigungsfrist von sechs Wochen gilt, hatten nur die wenigsten die Weitergabe zum Stichtag 1. Oktober geschafft - darunter die Mannheimer MVV Energie, N-Ergie aus Nürnberg oder Montana (München-Grünwald). Am 15. August gab der zuständige Marktgebietsverantwortliche THE seine Berechnungen in Höhe von 2,419 Cent/kWh für die Gasbeschaffungsumlage bekannt, welche ausgewählten Gasimporteuren für ihre teure Ersatzbeschaffung zugutekommt. Drei Tage später folgten die Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage, aus deren Mitteln THE die staatlich verordnete Gasspeicherbefüllung sowie den Kauf teurer Regelenergie bestreitet. Damit blieb den Lieferanten nur ein Tag für die Kundeninformation (Stichtag 19. August), um die Umlagen zum Start am 1. Oktober wälzen zu können.

Eigentlich hatte die Bundesregierung auf die Mehrwertsteuer bei der Gasbeschaffungsumlage verzichten wollen. Nach dem Nein der EU-Kommission wählte Berlin den Weg der Mehrwehrsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent auf den Erdgasverbrauch. Dies dürfte Bund und Länder nach ersten Berechnungen bis zu 11 Mrd. Euro kosten.

Gasumlage könnte nochmals angepasst werden

Banner "Anzeigenschaltung Verbund msg Verbund KW19"

Nach harscher Kritik an der Gasbeschaffungsumlage, weil diese auch solvente Unternehmen beantragen dürfen, sind Änderungen absehbar. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass der Anwenderkreis eingeschränkt werden soll und dass zudem Regeln für Fernwärme und Festpreisverträge formuliert werden. Damit dürfte sich ihre Höhe spätestens zum 1. Januar 2023 nochmals ändern (energate berichtete). /mt

Portrait von Michaela Tix
Michaela Tix
Redakteurin

Ich bin seit 2003 Redakteurin im energate-Team und leite das Team Gas & Wärme. Davor war ich mehrere Jahre als freie Journalistin bei der Kölner Rundschau.

Profil aufrufen E-Mail schreiben