Düsseldorf (energate) - In Nordrhein-Westfalen steht künftig mehr Fläche für die Errichtung von Solarparks zur Verfügung. Die Landesregierung hat von einer Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Gebrauch gemacht, mit der die Bundesländer die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten erweitern können. …
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