09.08.22, 14:06 von Karsten Wiedemann

Berlin (energate) - Um den Markthochlauf von grünen Gasen und Wasserstoff zu fördern, plant die Bundesregierung den Aufbau eines Herkunftsnachweisregisters. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der energate vorliegt. Die Bundesregierung setzt damit EU-Vorgaben um. Ziel ist es, mehr Transparenz über die grünen Eigenschaften etwa von Wasserstoff zu schaffen und damit die Vermarktung zu unterstützen. Für Strom aus erneuerbaren Energien existiert ein solches elektronisches Register bereits beim Umweltbundesamt.

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Künftig soll es entsprechende Herkunftsnachweise auch für grüne Gase, Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien beziehungsweise Grünstrom geben. Ein entsprechender Nachweis für gasförmige Energieträger soll dabei laut Entwurf pro erzeugter und an einen Verbraucher gelieferter MWh gelten. Nachweise gibt es nur, wenn für die Gas- oder Wasserstofferzeugung kein über das EEG geförderter Strom zum Einsatz kommt. Ausnahmen sind aber möglich, etwa wenn der Strom im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme gezielt verbraucht wird. Beim Wasserstoff dürfen nur für reine H2-Lieferungen, also nicht für Beimischprodukte, Herkunftsnachweise entwertet werden.

Nachweise auf für blauen Wasserstoff

Das Gesetz sieht verschiedene Verordnungsermächtigungen für das Bundeswirtschaftsministerium vor. Mit diesen soll das Ministerium etwa weitere Details zur registerführenden Stelle, Anforderungen an die Nachweise sowie weitere Begriffsbestimmungen für grüne Gase regeln. Bei grünem Wasserstoff sollen hierbei die bestehenden Regelungen zur Umlagebefreiung für Elektrolysestrom greifen (energate berichtete). Herkunftsnachweise soll es auch für dekarbonisierten Wasserstoff aus fossilen Quellen geben.

Herkunftsnachweise für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien sind nur für Lieferungen von Versorgungsunternehmen oder Contractoren vorgesehen, nicht für Eigenversorgungs- oder Mieter-Vermieter-Konstellationen. Für strombasierte Wärme und Kälte gilt ebenfalls, dass der eingesetzte Strom nicht aus EEG-Anlagen stammen darf, Ausnahmen sind auch hier für Redispatch-Maßnahmen vorgesehen. Auch hier ist eine weitere Verordnungsermächtigung des Wirtschaftsministeriums vorgesehen, die Details zur Ausstellung, Übertragung und Anerkennung der Nachweise festlegt. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung. Das Bundeskabinett soll den Entwurf zeitnah verabschieden. /kw

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Karsten Wiedemann
Redakteur

Ich bin seit September 2018 Leiter Energiepolitik im Berliner Büro von energate. Von Januar 2014 bis August 2018 war ich Pressesprecher des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft.

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