Essen (energate) - Schon ab dem 1. September könnte die neue Gasumlage aus dem Energiesicherungsgesetz (§ 26 EnSiG) greifen und das Erdgas für Verbraucher nochmal merklich verteuern. Dies hatte Bundeskanzler Olaf Scholz jüngst angekündigt. Über mögliche juristische Probleme der neuen Rechtsverordnung sprach energate mit Energiefachanwalt Peter Rosin von der Essener Kanzlei Rosin Büdenbender. …