Frankfurt/Main (energate) - Mit der Einführung des neuen Paragraf 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, kurz AVBFernwärmeV, hat der Gesetzgeber im Oktober 2021 ein scharfes Schwert gezogen. Der Passus erlaubt es Fernwärmekunden, ihren Anschlusswert einseitig um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Was als Mehrwert und Erleichterung für die Verbraucher gedacht war, kann jedoch schnell zum Bumerang werden - gefährdet diese Neuerung doch langfristig die Investitionssicherheit für die Unternehmen und damit auch die Versorgungssicherheit in Deutschland. …