14.01.22, 12:13 von Mareike Teuffer

Dresden (energate) - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat vier Klagen gegen die Erdgasleitung Opal abgewiesen. Diese richteten sich gegen einen 45 Kilometer langen Teilabschnitt der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) im sächsischen Dörnthal. Geklagt hatten mehrere Eigentümer von Grundstücken, die im Windpark Dörnthal/Voigtsdorf liegen, sowie die Betreibergesellschaft des Windparks. Sie begründeten ihre Klagen unter anderem mit der Gefahr durch möglicherweise herabfallende Teile der Windräder für die Pipeline. Die Klagen richteten sich dabei nicht gegen die Leitung an sich, sondern gegen den Planfeststellungsbeschluss der damaligen Landesdirektion Chemnitz, mit dem sie den Bau und den Betrieb der Opal im Trassenabschnitt von Großenhain bis Olbernhau zugelassen hatte.

Gericht sieht keine Nachteile durch Verlauf durch den Windpark

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Der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die Klagen nun mit seinen Urteilen vom 12. Januar (4C 19/09, 4C 20/09, 4C 21/09 und 4C 22/09) abgewiesen. Als Begründung gab das Gericht an, der Planfeststellungsbeschluss weise keinen erheblichen Fehler auf. Insbesondere sei nicht zu beanstanden, dass die Opal durch den Windpark verlaufe. So sei die Wahrscheinlichkeit, dass herabfallende Teile von Windkraftanlagen die Gasleitung beschädigen, äußerst gering. Zudem bestehe keine Gefahr, wenn aus der im Windpark errichteten Absperrstation Gas ausgeblasen werde. Daher sei die erforderliche technische Sicherheit gewährleistet, so das Gericht.

Auch der für das Gebiet festgelegte Vorrang der Windenergienutzung gegenüber anderen Nutzungen werde beachtet. Zwar führe die Opal möglicherweise zu Nachteilen beim Betrieb oder der Erneuerung der Windkraftanlagen. Diese hätten aber nur geringe Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Betrieb der Windräder und ließen Repowering grundsätzlich zu. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Kläger können gegen die Nichtzulassung der Revision binnen eines Monats Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt nach Zustellung der vollständigen, mit Gründen versehenen Urteile, die noch nicht vorliegen.

Pipeline schon seit 2011 in Betrieb

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Die Opal bindet die Ostseepipeline Nord Stream 1 an das europäische Erdgasfernleitungsnetz an. Mit einer Gesamtlänge von 470 Kilometern verläuft sie von Lubmin bei Greifswald durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis in die Stadt Olbernhau. In Betrieb ist die Leitung mit einer Transportkapazität von 36 Mrd. Kubikmetern pro Jahr seit 2011 (energate berichtete). Weil die Eilanträge der Kläger damals erfolglos blieben, hatten dies keine aufschiebende Wirkung auf die Baugenehmigung. Errichtet hat die Leitung damals noch Wingas. Betrieben wird sie nun von Opal Gastransport, einer Tochter der Wiga Transport Beteiligungsgesellschaft, einem gemeinsamen Unternehmen von Wintershall Dea und Gazprom. /ml

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Mareike Teuffer
Redakteurin

Im Hause energate bin ich seit 2011, seit 2015 als Redakteurin am Essener Standort. Hier gehöre ich zum Team "Gas & Wärme" und beschäftige mich hauptsächlich mit allen Themen rund um Erdgas, Wasserstoff und der Wärmewende.

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