Berlin (energate) - Für Fernwärmeversorger gelten neue Veröffentlichungspflichten. Sie gehen auf eine Verordnung zurück, mit der das Bundeswirtschaftsministerium Vorgaben zur Verbrauchserfassung und Abrechnung bei Fernwärme und Fernkälte aus den europäischen Richtlinien zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien umgesetzt hat. Die entsprechende Verordnung wurde am 4. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. …
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Kind des Ruhrgebiets und seit 2001 als Redakteur bei energate. Seit 2018 Teil des Teams Gas & Wärme. Davor zwei Jahre lang als Nordkorrespondent in Bremen.