Berlin (energate) - Eine Allianz aus Unternehmen und Verbänden fordert bessere Bedingungen für die Bürgerenergie. Mit einer EU-Beschwerde wollen sie Druck auf die Bundesregierung machen, entsprechende Teile der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) umzusetzen. Eingereicht haben die Beschwerde unter anderem das Bündnis Bürgerenergie (BBEN), der Umweltverband BUND und der Solarenergie-Förderverein Deutschland. Ihr Vorwurf: Bei der Umwandlung der RED II in nationales Recht hat die Bundesregierung versäumt, die Rechte von Energiegemeinschaften zu stärken.
"Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können", erläuterte die Allianz. Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. "Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen, um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen", bemängelt die Allianz weiter. Die Allianz fordert nun ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Denn mit der mangelhaften Umsetzung der entsprechenden Artikel habe die Bundesregierung die RED II nicht innerhalb der geltenden Frist in deutsches Recht geschrieben. Die Frist hatte die EU für den 30. Juni gesetzt.
Ihre Stellungnahme untermauern die Beschwerdebringer mit einer Studie des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES), die BUND und BBEN in Auftrag gegeben haben. Die Studie habe die Umsetzungsdefizite bestätigen können. Das Bundeswirtschaftsministerium weist den Vorwurf jedoch zurück. Die für die Bürgerenergie relevanten Artikel 21 und 22 seien mit dem rechtlichen Rahmen für die Eigenversorgung im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Ein Bedarf für weitere Umsetzungsschritte bestehe aus Sicht des Ministeriums nicht. /nl