08.03.21, 09:00 von Michaela Tix

Bonn (energate) - Am 13. Februar 2021 feierte energate sein 20-jähriges Bestehen als Informationsdienstleister für die Energiebranche. Wir nehmen dieses Jubiläum zum Anlass, um auf die Highlights der Fortentwicklung des Energiemarktes zurückzublicken. Darunter findet sich der Kampf des Bundeskartellamtes gegen die langfristigen Gaslieferverträge von Eon Ruhrgas und 14 anderen Ferngasgesellschaften.

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Die Ankündigung des damaligen Bundeskartellamtschefs Ulf Böge schlug im Januar 2006 ein wie eine Bombe: Lange hatte die Branche auf die Untersagungsverfügung gegen Eon Ruhrgas gewartet. Dann kündigte Böge an, dass dem Platzhirsch bis Ende September Zeit bleibe, seine Altverträge anzupassen. Denn die bestehenden Gaslieferverträge mit Weiterverteilern verstießen sowohl gegen europäische als auch deutsche Kartellrechtsvorgaben. Zuvor hatte Eon Ruhrgas noch mit aller Kraft versucht, das Schlimmste abzuwenden: Mit seinem Vorschlag zu neuen "Stapelverträgen", also die Aufteilung der Gasmengen in mehrere kleinere Verträge, wollte der Konzern die Bonner Wettbewerbshüter beruhigen und erst im Oktober 2008 die Altverträge anfassen. "Das Beharren Eons auf Stapelverträgen zeigt deutlich, dass sich an der marktabschottenden Praxis nichts ändern wird", zitierte energate damals die Begründung Böges.

80 Prozent für zwei Jahre, 50 Prozent für vier Jahre

Die Untersagungsverfügung mit einer Dauer von vier Jahren richtete sich gegen Altverträge, die mehr als 80 Prozent des tatsächlichen Gasvertriebsbedarfs eines Stadtwerks abdeckten. Spätestens mit Ablauf des Gaswirtschaftsjahres musste Eon Ruhrgas also seine Praxis ändern, als fast ausschließlicher Lieferant seine Pfründe zu sichern. Darüber hinaus verbot die Kartellbehörde neue Verträge, die mehr als zwei Jahre lang über 80 Prozent der Gasmengen binden, ebenso wie Verträge mit einer Gasmenge von über 50 Prozent für eine Dauer von über vier Jahren. Ausgenommen waren damals nur kleinere Weiterverteiler, deren Gasbedarf unter 200 Mio. kWh lag, was ungefähr einer Einwohnerzahl von 20.000 entsprach. Auch wenn sich die Verfügung aus "praktikablen Gründen" nur gegen Eon Ruhrgas richtete, sollten sich auch andere Ferngasgesellschaften an dieser Regelung orientieren, empfahl Böge.

In seiner Replik wurde der damalige Ruhrgas-Vorstandsvorsitzende Burckhard Bergmann emotional. Er warf dem Kartellamt vor, die Marktbedeutung seines Unternehmens systematisch zu schmälern und Ruhrgas beim Wettbewerb um die Restmengen auszugrenzen. Somit könnten ausländische Unternehmen unter dem Schutzmantel des Kartellamts den deutschen Markt besetzen, argumentierte Bergmann. Böge hielt beim offen ausgetragenen Disput bei einer Energietagung Anfang 2006 entgegen, dass neue ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt die Versorgungssicherheit erhöhten. Zudem stehe es Eon Ruhrgas frei, beispielsweise in Frankreich Gaz de France Konkurrenz zu machen. Der Versuch der Ruhrgas-Führung, die Verfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu stoppen, blieb erfolglos.

Erste Wettbewerber kommen

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Die Signalwirkung der Entscheidung fruchtete: Der britische Energiekonzern Centrica ging wenige Monate später auf die Suche nach Büroräumen in Düsseldorf und nach 15 Mitarbeitern für den Aufbau des Gas- und Stromvertriebs für deutsche Stadtwerke. Im Haushaltskundenmarkt sah der britische Energieversorger zwar keine Chancen, stand aber in "Lauerstellung", wie es damals eine Sprecherin gegenüber energate ausdrückte. Uwe Johann wechselte von der Firmenzentrale in Windsor nach Deutschland. Auch das anstehende Entry-Exit-System im Gasmarkt und die Netzentgeltregulierung der noch jungen Bundesnetzagentur stimmten die Briten optimistisch, im deutschen Gasmarkt wachsen zu können. Andere Anbieter sollten diesem Beispiel bald folgen.

Signalwirkung für andere

Die Auflagen für Eon Ruhrgas wirkten sich auch auf die anderen Ferngasunternehmen aus. Wingas, Gasunion und Saarferngas sagten im November 2006 als erste zu, die Anforderungen des Kartellamtes zu übernehmen. Daraufhin ließen die Wettbewerbshüter die drei laufenden "Kartellverwaltungsverfahren" fallen. Die noch offenen Verfahren gegen die elf anderen Ferngasunternehmen wurden nacheinander eingestellt, das letzte gegen die damalige RWE Energy im August 2008. Dabei ließ das Kartellamt eine etwas höhere Grenze von 250 Mio. kWh zu, ab der die Verträge aufgebrochen wurden. Der letzte Akt fand in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof im Februar 2009 statt (energate berichtete). Die Richter bestätigten dort die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen Eon Ruhrgas und damit auch das Stapelverbot.

In den kommenden Jahren gab es viel über die daraus resultierenden neuen Beschaffungsstrategien der Stadtwerke zu berichten, wie beispielsweise im Fall der Stadtwerke München. Viele setzen auf den Spotmarkt, der ab Mitte 2009 mit weit günstigeren Preisen als Eon Ruhrgas lockte. Denn das Essener Unternehmen war seinerseits an hohe Preise aus den langfristigen Gaslieferverträgen mit der russischen Gazprom gebunden. Der Kampf von Eon Ruhrgas, RWE und Co. für bessere Lieferkonditionen sollte noch Jahre dauern, so dass sich so manche Delle in den Bilanzzahlen ergab. /mt

Portrait von Michaela Tix
Michaela Tix
Redakteurin

Ich bin seit 2003 Redakteurin im energate-Team und leite das Team Gas & Wärme. Davor war ich mehrere Jahre als freie Journalistin bei der Kölner Rundschau.

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