17.02.20, 09:39

Wien (energate) - Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu den Preisanpassungsklauseln des niederösterreichischen Versorgers EVN könnte branchenweite Folgen haben. Nachdem der OGH die Preisklauseln der EVN im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt hatte, hat sich der Versorger jetzt mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Vergleich auf eine Rückzahlung an Kunden verständigt. Branchenbeobachter erwarten nun, dass weitere Energieversorger vom VKI zu diesem Schritt gedrängt werden. "Die Preisklauseln, wie wir sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet haben, stand nahezu identisch in den AGB der gesamten Branche und sie wurden von der Regulierungsbehörde auch so akzeptiert", sagte ein EVN-Sprecher zu energate.

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Die EVN hat ihre Preisklauseln inzwischen geändert und mit dem außergerichtlichen Vergleich nach Aussage des Unternehmenssprechers eine "möglichst kundenfreundliche Lösung" gefunden. Der VKI hatte gegen die Preisänderungsklauseln der EVN geklagt, da diese dem Versorger nach Einschätzung der Verbraucherschützer ermöglichten, seine Preise "unbeschränkt" zu erhöhen. Im Herbst 2019 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die Klausel tatsächlich nicht eindeutig definiere, wie hoch die Preisanpassungen sein dürfen. Die Richter bemängelten auch, dass es bei möglichen Preiserhöhungen keine Deckelung gebe. Daraufhin hat der VKI mit der EVN verhandelt und einen außergerichtlichen Vergleich getroffen, wie beide Seiten in der vergangenen Woche vermeldeten.

Rückzahlung in Millionenhöhe

Der Vergleich sieht vor, dass Kunden als Ausgleich für Preiserhöhungen seit dem Jahr 2016 Gutschriften in Form eines Bonusprogramms bekommen oder auch die Überweisung der Preisdifferenz direkt aufs Konto einfordern können. In der Regel handele es sich um Beträge von 30 Euro pro Haushalt, so die EVN.  Die Refundierung oder Gutschriften, etwa beim Kauf von neuen Elektrogeräten im Webshop der EVN, können rund 450.000 Kunden beanspruchen. Das ist etwa die Hälfte der Kunden des Energieversorgers. Unter dem Strich rechnet das Unternehmen mit Ausgaben in einstelliger Millionenhöhe und hat diesen Posten bereits in der aktuellen Bilanz berücksichtigt.

EVN koppelt Preise an Indizes

Was die Preisanpassungsklausel selbst angeht, so hat der Versorger sie bereits Monate vor dem Urteil des OGH neu definiert. "So wie bereits unsere Wärmepreise seit vielen Jahren an Indizes gekoppelt sind, haben wir jetzt auch die Preise für Strom und Gas an bestimmte Indizes gekoppelt", führte der Konzernsprecher aus. Daher sei die Preisentwicklung jetzt "sehr transparent". /Peter Martens

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