Luxemburg (energate) - Österreich ist mit seiner Klage gegen die Beihilfen für das britische Kernkraftwerk "Hinkley Point C" gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte nun einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014, wonach die von der britischen Regierung zugesagten Gelder nicht gegen die europäischen Beihilferichtlinien verstoßen. Diese lassen staatliche Subventionen für Energieerzeugungsanlagen nur dann zu, wenn diese einem gemeinsamen Ziel der Europäischen Union dienen. So gestattet die EU-Kommission beispielsweise die Förderung erneuerbarer Energien durch das EEG in Deutschland wegen des gemeinsamen Ziels des Klimaschutzes. In seinem aktuellen Urteil zur Förderung von "Hinkley Point C" bezog sich das EU-Gericht nun unter anderem auf den Euratom-Vertrag von 1957, in dem die Entwicklung der Kernenergie ebenfalls als gemeinsames europäisches Ziel definiert ist.
Kernkraft-Ausbau im allgemeinen Interesse
Österreich hatte in seiner Klage unter anderem angeführt, dass die Förderung der Kernenergie nicht im allgemeinen Interesse der EU sei. Vielmehr stehe mit den erneuerbaren Energien eine Alternativtechnologie zur CO2-Minderung zur Verfügung. Die Luxemburger Richter stellten in ihrem Urteil aber klar, dass ein gefördertes Projekt auch dann im öffentlichen Interesse der EU sein könne, wenn nicht jedes Land dieses Interesse teile. "Das Ziel muss nicht im Interesse aller Mitgliedstaaten oder der Mehrheit der Mitgliedstaaten liegen", so die Richter. Damit dürfte das Urteil auch Wirkung auf weitere geplante Kernkraftwerke in Europa haben. So hatten sich unter anderem die Tschechische Republik, Ungarn und Frankreich in dem Verfahren auf die Seite der EU-Kommission gestellt. Gegen die Förderung des ungarischen Kernkraftwerks "Paks 2" hat Österreich ebenfalls Einspruch eingelegt. In Tschechien gibt es Ausbaupläne für den Reaktor "Dukovany", wofür ebenfalls Subventionen fließen könnten.
Windkraft kein adäquater Ersatz
Ein Konsortium um den französischen Energiekonzern EDF plant im Süden Englands den Ausbau des bestehenden Kernkraftwerks "Hinkley Point". Der neue Block C soll aus zwei Druckwasserreaktoren mit zusammen 3.200 MW bestehen, ursprünglich sollten sie 2023 in Betrieb gehen. Um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens abzusichern, sagte die britische Regierung Subventionen von bis zu 100 Mrd. Euro zu. So garantiert sie den Betreibern über sogenannte "Contracts for Difference" einen Zuschuss zum jeweiligen Marktpreis. Österreich hatte - unterstützt von Luxemburg - die Verhältnismäßigkeit dieser Förderung beanstandet. Die geplante Stromerzeugungskapazität könnte auch durch Windenergie abgedeckt werden. Diese Ansicht teilen die EU-Richter jedoch nicht und begründen dies vor allem mit dem "intermittierenden Charakter" der Windenergie, also ihrer Volatilität. Zudem betonte das Gericht das Recht der Mitgliedsstaaten, seinen Energiemix selbst zu bestimmen und darin die Kernenergie als Energiequelle zu erhalten. Österreich kann nun innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. /cs