Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium will mit einer Gesetzesänderung den Anschluss von Letztverbrauchern an L-Gasnetze verhindern. Netzbetreiber sollen in Zukunft einen solchen Netzanschluss verweigern können, es sei denn der Anschluss an ein H-Gasnetz ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unzumutbar. Der Paragraf 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der den Netzanschluss regelt, soll hierfür entsprechend geändert werden. …
Referentenentwurf Kein L-Gas-Anschluss für Verbraucher mehr
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