Berlin (energate) - Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes hat das Bundeskabinett passiert. Mit dem Beschluss bleiben die Steuervorteile für kleine KWK-Anlagen, den Solarstrom-Eigenverbrauch und Erdgas als Kraftstoff weitgehend erhalten. Die Bundesregierung wolle den Gesetzgebungsprozess noch vor der Sommerpause abschließen, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium. Inkrafttreten soll die Reform ab Januar 2018, deutlich später als ursprünglich geplant. …
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