Karlsruhe (energate) - Das Bundesverfassungsgericht sieht in den Regelungen zur Konzessionsvergabe keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Eine entsprechende Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Titisee-Neustadt wies das Gericht ab. Die Kommune hatte versucht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzugreifen. Diese schreibt für eine Konzessionsvergabe eine Ausschreibung vor und schränkt das Recht der Kommunen ein, ihre eigenen Interessen als Bewertungsmaßstab für einen Konzessionsnehmer heranzuziehen (energate berichtete). …