02.12.15, 17:20

Berlin (energate) - Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine Novelle des KWK-Gesetzes verständigt. Sie nehmen wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf vor, den das Kabinett im September beschlossen hatte. Die Lobby-Arbeit der KWK-Betreiber zeigt hier ihre Wirkung. Ihre unterschiedlichen Interessenlagen finden stärkere Berücksichtigung, wie die Verhandlungsprotokolle von Union und SPD zeigen, die der energate-Redaktion vorliegen. Das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent bis 2020, das die Regierung nicht mehr auf die Nettostromerzeugung, sondern nur auf die regelbare Stromerzeugung beziehen wollte, wird durch einen Mengenziel konkretisiert. 2020 soll die KWK-Stromerzeugung bei 110 Mrd. kWh liegen, 2025 bei 120 Mrd. kWh. 2014 lag sie bei knapp 95 Mrd. kWh. Das Mengenziel dürfte in etwa einem KWK-Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung im Jahr 2020 entsprechen.

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Der Kreis der Förderberechtigten wird jetzt über das gesamte KWK-Anlagen-Spektrum erweitert. Zuschlagszahlungen sollen nun alle Neuanlagen erhalten, die bis 2022 in Betrieb gehen, nicht bis 2020 wie im Regierungsentwurf vorgesehen. Das kommt besonders größeren KWK-Projekten zugute, bei denen Planungsvorläufe von fünf Jahren keine Seltenheit sind. Die Fraktionen lockern außerdem die Restriktionen bei der Kohle-KWK. Der Regierungsentwurf wollte sie nicht länger fördern. Nun soll eine Verordnungsermächtigung erlauben, unwirtschaftliche KWK-Bestandsanlagen auf Steinkohlebasis weiter zu fördern. Bei ihrer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bleiben Kostensteigerungen durch den Emissionshandel unberücksichtigt. Nutznießer dürften der Energieversorger Steag und einige Stadtwerke sein.

Auch die KWK-Anlagen der stromkostenintensiven Industrie werden bedacht. Geplant ist eine Verordnungsermächtigung, wonach Anlagen, auf die nur eine ermäßigte EEG-Umlage erhoben wird, die volle KWK-Förderung erhalten. Die Regierung wollte sie auf 50 Prozent beschränken. Für die Verordnungsermächtigungen gilt ein Bundestagsvorbehalt. Lockerungen gibt es auch bei der Förderung von KWK-Kleinanlagen bis 50 kW. Die Regierung wollte deren Förderdauer auf 45.000 Vollbenutzungsstunden kürzen. Die Fraktionen setzen die Förderdauer auf 60.000 Stunden hoch. Es bleibt allerdings dabei, dass der Vergütungssatz von bisher 5,4 auf 4,0 Cent/kWh gekürzt wird.

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Der Wirtschaftsausschuss hat den Änderungsanträgen bereits zugestimmt. Damit ist der Weg für die Abstimmung der KWK-Novelle am 3. Dezember im Bundestag frei. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden, kritisierte, dass die Regierungsfraktionen damit die Tür für neue Kohlesubventionen öffnen. "Das ist eine erbärmliche Botschaft an die Klimaverhandlungen in Paris", so Verlinden. Das Stadtwerkelager bewertet die Änderungen positiv. "Gerade die weiterhin bestehende Konzentration auf KWK in der öffentlichen Versorgung begrüßen wir, weil hier derzeit die größten wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen", erklärte die VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. /gk