Luxemburg (energate) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Umweltverbänden in Deutschland mehr Klagerechte bei Kraftwerksprojekten eingeräumt. Das Gericht bewertete die Einschränkung des Klagerechts von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren in Deutschland als nicht EU-rechtskonform. In Deutschland war die Klage bisher nur zulässig, wenn eine subjektive Betroffenheit gegeben war. Das bedeutet, dass eine Person unmittelbar von der Umweltbelastung durch ein Bauvorhaben betroffen sein musste. …