12.05.11, 16:16

Luxemburg (energate) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Umweltverbänden in Deutschland mehr Klagerechte bei Kraftwerksprojekten eingeräumt. Das Gericht bewertete die Einschränkung des Klagerechts von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren in Deutschland als nicht EU-rechtskonform. In Deutschland war die Klage bisher nur zulässig, wenn eine subjektive Betroffenheit gegeben war. Das bedeutet, dass eine Person unmittelbar von der Umweltbelastung durch ein Bauvorhaben betroffen sein musste. …

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Portrait von Thomas Prestin
Thomas Prestin
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