Hamburg (energate) - Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat die Klage von Eon Hanse gegen zwei Gaskunden abgelehnt. In der schriftlichen Urteilsbegründung kritisierte das Gericht, dass im Vertrag die Bedingungen der Preisanpassung nicht ausreichend dargestellt würden. Die genaue Berechnung der Preisveränderung müsse klar auf der Hand liegen, dies sei im Vertrag von Eon Hanse nicht gegeben. Zudem sei die Preisanpassungsklausel "einseitig zugunsten der Klägerin ausgelegt". …